Elektromobilität – Neuigkeiten

Treibhausgasminderungsquote für E-Autos seit Anfang 2022

Durch die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) werden Mineralölkonzerne dazu verpflichtet, ihre jährlichen CO₂-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern und für darüber hinausgehende Emissionen Strafzahlungen zu entrichten. Seit Anfang 2022 bietet sich die Möglichkeit, die durch rein elektrische Fahrzeuge generierten CO₂-Ersparnisse an die Mineralölkonzerne zu verkaufen. Der Erlös liegt hier für unsere Kunden durch die Zusammenarbeit mit unserem Partner bei aktuell mindestens 285 EUR pro reinem E-Fahrzeug. Der Verkauf der Quote kann einmal pro Jahr pro Fahrzeug geschehen und ist in nur wenigen Schritten durchführbar. Anspruchsberechtigt ist der Halter des Fahrzeugs und damit Sie als Leasingnehmer. Nicht Quotenberechtigt sind PHEV-Fahrzeuge.

Informieren sich sie jetzt über unser Angebot und sichern Sie sich aktuell mindestens jeweils 285 EUR pro rein elektrischem Fahrzeug für die Periode 2023.

Steuerfreie Pauschalen für privates Laden elektrischer Fahrzeuge

Wenn Mitarbeitern batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) oder Plug-in-Hybride (PHEV) zur Verfügung gestellt und diese am privaten Hausanschluss geladen werden, ist eine steuerfreie pauschale Erstattung der Stromkosten möglich. Seit 2021 liegt diese bei 70 EUR/Monat für BEV und 33 EUR/Monat für PHEV. Voraussetzung ist, dass am Firmenstandort keine Möglichkeit zum Laden besteht. Ist dort eine Lademöglichkeit gegeben, können seit 2021 reduzierte Beträge erstattet werden. Für BEV sind es dann noch 30 EUR/Monat und für PHEV 15 EUR/Monat. Nach unserer Einschätzung lohnt sich dies insbesondere für Wenigfahrer.

Anpassung des Umweltbonus im Jahr 2023

Die Innovationsprämie für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge wurde zum Jahreswechsel 2023 umfangreich angepasst. Nach einem Beschluss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gelten seit dem 01.01.2023 folgende Förderungen:

  • PHEVs werden seit dem 01.01.2023 nicht mehr gefördert
  • BEVs mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten eine Förderung in Höhe von 4.500 Euro
  • BEVs mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro erhalten eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro

Der Herstelleranteil beträgt auch zukünftig 50% der Gesamt-Bundesförderung und kommt bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzu.

Auch zukünftig gilt das Datum der Zulassung. Zusätzlich wird die Förderung ab 01.09.2023 auf den Kreis der Privatpersonen beschränkt.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Sind diese ausgeschöpft, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.

Achtung: Sofern eine Mietsonderzahlung in Höhe der Prämie in der Leasingkalkulation berücksichtigt wird, ist nach Anpassung bzw. Ablauf der Prämie eine Überprüfung der Verträge empfehlenswert. Sofern vereinbart, wird die Mietsonderzahlung unabhängig davon, ob die Prämie durch den Bund gewährt wird, fällig.

Änderungen im Bereich Elektromobilität laut Koalitionsvertrag

Neben der Innovationsprämie beinhaltet der durch die neue Bundesregierung beschlossene Koalitionsvertrag folgend relevantes Vorhaben im Bereich Elektromobilität:

Die Dienstwagenbesteuerung soll bei Plug-in-Hybridfahrzeugen stärker an der rein elektrischen Fahrleistung orientiert werden. Um die 0,5%-Regelung anwenden zu können, sollen Plug-in-Hybridfahrzeuge ab August 2023 über eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km verfügen müssen. Weiterhin soll nachgewiesen werden müssen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % elektrisch betrieben wird. Hierbei ist zu beachten, dass alle im Koalitionsvertrag abgebildeten Vorhaben eine Absichtserklärung der neuen Bundesregierung darstellen und noch in einer rechtlich verbindlichen Form umgesetzt werden müssen. 

Wallbox-Förderung für Privatpersonen

Die KfW-Förderung für private Wallboxen in Höhe von bis zu 900 EUR ist kürzlich ausgelaufen. Eine Verlängerung ist aktuell nicht absehbar. Da der Aufbau von privater Ladeinfrastruktur allerdings eines der Kernelemente für den Wandel zur Elektromobilität darstellt, gehen wir davon aus, dass sich die neue Bundesregierung in naher Zukunft zu dem Thema äußern wird.

Die letzte Förderrunde war ein voller Erfolg, wie folgende Statistiken zeigen: 

  • 99,6 % aller Anträge in den mehr als 8000 Postleitzahl-Gebieten wurden bewilligt.
  • Ca. 200.000 der etwa 900.000 geförderten Wallboxen sind bereits im Betrieb.
  • 30 % der aufgebauten Ladepunkte entfallen auf Mehrparteienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, 70 % auf Einfamilienhäuser.
  • In 66 % der Fälle musste für den Anschluss der Wallbox keine Ertüchtigung des Haushaltsstromanschlusses vorgenommen werden.
  • 40 % der geförderten Ladepunkte nutzen Strom aus Photovoltaikanlagen. Knapp ein Fünftel nutzt für die Stromversorgung einen eigenen Batteriespeicher.

Neue Wallbox-Förderung für Unternehmen

Mit Ablauf der Förderung privater Wallboxen ist eine neue Förderung verabschiedet worden: Neuerdings können Unternehmen für den Kauf und die Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen an ihrem Unternehmensstandort einen Zuschuss von bis zu 900 EUR pro Ladepunkt bei der KfW beantragen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 EUR betragen. Der maximale Zuschuss ist auf 45.000 EUR pro Standort begrenzt. Details sind auf der KfW-Website unter der Förderung 441 aufrufbar.

Andauernde Lieferschwierigkeiten wegen Chipmangel

Der durch die Corona-Pandemie und die weltweit große und wachsende Nachfrage entstandene Engpass an Mikrochips, die in immer größerer Stückzahl bspw. in Fahrzeugen und Wallboxen verbaut werden, wird auch weiterhin noch einen negativen Einfluss auf die Lieferzeiten haben. Auch bestellte Fahrzeuge, bei denen noch kein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist, können von den Lieferverzögerungen betroffen sein.

Kraftstoffpreise weiterhin auf einem sehr hohem Niveau

Da die Kosten für herkömmliche Kraftstoffe durch steigende Ölpreise, Teuerungen in der Lieferkette, die gesamt-wirtschaftliche Lage und CO₂-Abgaben weiterhin steigen werden dürften, empfehlen wir, die Einführung der Elektromobilität in Ihrem Fuhrpark zu prüfen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen im Bereich der Elektromobilität. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und wenden Sie sich bei Bedarf gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der ALD Automotive.

 

 

 

 

 

Stand: 24.10.2022

Quellen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/uiSxWNiWzLaX3iuhKhR/content/uiSxWNiWzLaX3iuhKhR/BAnz%20AT%2030.12.2021%20B1.pdf?inline
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCrElektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/
https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/einfach-zu-hause-laden-foerderprogramm-sorgt-fuer-hunderttausendeneue-ladepunkte-in-ganz-deutschland/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hoehere-steuerfreie-pauschalen-fuer-privates-laden-elektrischer-dienstfahrzeuge/

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