Kilometer-/ Restwertvertrag

Sie haben beim Finanzleasing die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vertragsvarianten:

Kilometer-Leasingvertrag

Bei dieser Vertragsart handelt es sich um die beliebteste Vertragsvariante. Die vertragliche Basis bildet die jeweils abgeschlossene Laufzeit sowie die Fahrleistung für das einzelne Fahrzeug. Bei Beendigung des Vertrags wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Die ALD Automotive trägt dabei das volle Vermarktungsrisiko bzw. Restwertrisiko bei dieser Vertragsgestaltung. Sollte am Vertragsende die tatsächliche Fahrleistung von der ursprünglich vereinbarten Fahrleistung abweichen, werden Mehr- und Minderkilometer nach vorab fest vertraglich vereinbarten Cent-Sätzen mit dem Leasingnehmer abgerechnet.

Für den Fall, dass am Fahrzeug über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden vorhanden sein sollten, werden diese im Rahmen der Fahrzeugbewertungskriterien der ALD abgerechnet. Damit ist sichergestellt, dass die Nutzung des Fahrzeugs für den Leasingnehmer kalkulier- und budgetierbar bleibt. Ihr Finanzcontrolling wird Ihnen dankbar sein!

Restwertvertrag

Entsprechend der vertraglich abgeschlossenen Laufzeit und Fahrleistung wird bei dieser Vertragsart der am Ende der Vertragszeit zu erwartende kalkulatorische Restwert vertraglich festgeschrieben. Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug am Markt verkauft und der Verkaufserlös wird dem vertraglichen Restwert gegenübergestellt. Ein Mehrerlös wird dem Leasingnehmer mit 75 Prozent ausgezahlt. Die restlichen 25 Prozent Mehrerlös verbleiben als wirtschaftlicher Eigentümer beim Leasinggeber. Bei einem Anschlussvertrag werden die verbleibenden 25 Prozent des Mehrerlöses als Bonus dem Leasingnehmer vergütet. Ein eventueller Mindererlös ist durch den Leasingnehmer auszugleichen.

Bei Verträgen mit Andienungsrecht ist auf Verlangen des Leasingebers der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt zum vertraglich kalkulierten Restwert zu kaufen. Ein Recht zum Erwerb des Leasingobjektes hat der Leasingnehmer jedoch nicht.

Mit Zugang der Andienungserklärung ist der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer zustandegekommen.

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