Am 1. März ist die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in Kraft getreten. Die zur Kennzeichnung nötigen Plaketten sind bei Zulassungsbehörden sowie bei den Kfz-Fachbetrieben erhältlich, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen. In Kürze beginnen die erste Städte Verbotszonen auszuweisen. Um eventuelle Fahrverbote oder Bußgelder zu vermeiden, empfehlen wir, heute mit der Ausstattung der Fahrzeuge zu beginnen.
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